Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sowie der BGH (Bundesgerichtshof) entschieden im Mai 2020 wie folgt.

BGH: Ablehnen der Cookies beim Betreten einer Webseite muss möglich sein

Der BGH fällte ein Urteil (28.05.20 – IZR 7/16) in einem schon älteren Verfahren und folgte damit im Grunde dem Urteil des EuGh (Europäischer Gerichtshof) aus Oktober 2019, dass Nutzer beim Betreten einer Webseite die Möglichkeit bekommen müssen zu entscheiden, ob sie datenschutzrelevante Cookies von Werbetreibenden oder Drittanbietern zustimmen möchten. Machen sie das nicht, dürfen sie nicht daran gehindert werden, die Seite zu benutzen.

EDSA: Cookie Walls sind unzulässig

Der EDSA veröffentlicht neue Leitlinien zur Cookie-Einwilligung. Er erklärt sogenannte „Cookie-Walls“ für unzulässig. Datenschutzrelevante Cookies, die der Nutzer gezwungen wird zu aktivieren, um eine Seite nutzen können, sind ebenfalls gemeint. Einzig die „technisch notwendige“ Cookies, also die, ohne die eine Seite technisch nicht lauffähig ist, sind erlaubt als vorausgewählte Cookie sind lediglich. Ebenfalls eine klare Absage erteilte der EDSA dem automatischen Einwilligen in Cookies, in dem der Nutzer auf einer Seite nach unten scrollt.

Webseite regelmäßig auf Cookies scannen

Das korrekte Handling von Cookies ist nicht nur für Online-Shop Betreiber ein sehr wichtiges Thema. Datenschutzbeauftragte, die Cookie-Management für ihr Unternehmen oder im Auftrag für Kunden betreiben, sollten die Cookies weiterhin Beachtung schenken. Denn Cookies bleiben nicht immer gleich und somit müssen sie in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Dies geht per Hand – oder automatisiert mit einer Software.

Die Plattform GDPR-Service bietet die Möglichkeit, dass Webseiten automatisch auf Cookies gescannt werden. Die gefundenen Cookies werden mit allen notwendigen Zusatzinfos ausgegeben, so dass hier jeder Cookie-Consent aktuell und gesetzeskonform gehalten werden kann.

Eine Möglichkeit, diese Funktion automatisch auszuführen ist das angebotene Cookie-Modul GDPR-Service. Dieses wurde speziell für Online-Shop-Betreiber, die das Shopsystem Magento (1+2) benutzen, entwickelt.

Quellen: